Steuerspartipps

  

 

Neu: Handwerkerrechnungen steuerlich absetzbar



Finanzamt beteiligt sich an Modernisierungen und Reparaturen in Haus und Wohnung - auch Mieter begünstigt



Schon lange geplante  Modernisierungen oder notwendige Reparaturen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung fallen jetzt leichter: Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die im Haushalt eines Steuerpflichtigen erbracht werden, ermäßigt sich die Einkommensteuer ab 2006 um 20 % der Aufwendungen, höchstens 600 Euro. Und dies unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt. Sie müssen vom Eigentümer oder Mieter für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung oder das selbst genutzte Haus in Auftrag gegeben werden. Begünstigt sind dabei unter anderem:


  • die Modernisierung des Badezimmers

  • Reparatur bzw. Wartung von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen

  • auch nahezu alle Dienstleistungen von Handwerksbetrieben anderer Fachrichtungen fallen unter diese Neuregelung


Das Finanzamt stellt für die steuerliche Anerkennung folgende Bedingungen:


Die Steuerermäßigung erhält nur, wer eine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen und die Zahlung durch einen Überweisungsbeleg einer Bank nachweisen kann (Kontoauszug reicht).


Zu den begünstigten Aufwendungen zählen nur Arbeitskosten einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten. Materialkosten werden nicht begünstigt. Achten Sie darauf, dass die Arbeitskosten in der Handwerkerrechnung gesondert ausgewiesen werden.


Auch mehrere Rechnungen eines Jahres können zusammen gefasst werden



Tipp: Bei einer Maßnahme um die Jahreswende können bei zwei getrennten Rechnungen sowohl im noch laufenden Jahr 2006 als auch 2007 jeweils bis 600 Euro abgeschrieben werden. Damit kommen insgesamt 1200 Euro steuerliche Anrechnung zusammen – ein fühlbarer Rabatt.


Außerdem: Bei Rechnungen, die noch bis zum 31.12.2006 ausgestellt werden, sparen Sie zusätzlich 3 % Mehrwertsteuererhöhung!


Vielleicht können diese Neuregelungen Anlass sein, meine vielfältigen Dienstleistungen noch in diesem Jahr in Anspruch zu nehmen.




Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass dieser Tipp keine Rechts- oder Steuerberatung darstellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater.